Haushaltshilfe bei Pflegegrad – über den Entlastungsbetrag abrechenbar
Zuverlässige Unterstützung im Haushalt und Alltag für Menschen mit Pflegegrad im Schwarzwald-Baar-Kreis. Persönlich, planbar – und bei Pflegegrad über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI finanzierbar.
- Anerkennung liegt vor (§ 45a SGB XI)
- Geschulte, feste Alltagshilfe
- Unverbindlich & kostenlos
bis 131 € / Monat
Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ab Pflegegrad 1
Bei einem Stundensatz von 35 € entspricht das rund 3 bis 4 Stunden Alltagshilfe pro Monat – vollständig über die Pflegekasse gedeckt. Oft bleibt kein Eigenanteil.
Anerkanntes Angebot
Offiziell nach § 45a SGB XI
1:1 im Haushalt
Feste, persönliche Ansprechpartner
Geschultes Team
≥ 40 Std. Schulung je Mitarbeiter:in
Abgesichert
Dokumentierte, versicherte Einsätze
Womit wir Sie unterstützen
Haushaltsnahe Hilfen, die Ihren Alltag spürbar leichter machen – zuverlässig und nach Ihrem Bedarf.
Haushaltshilfe & Unterhaltsreinigung
Regelmäßige Reinigung von Böden, Oberflächen, Bad und Küche im privaten Wohnumfeld.
Wäschepflege
Waschen, Trocknen, Falten und Einräumen der Wäsche nach Ihren Wünschen.
Einkauf & Botengänge
Erledigung von Einkäufen, Besorgungen und Botengängen des Alltags nach Absprache.
Ordnung & Aufräumen
Aufräumarbeiten und das Schaffen von Struktur und Ordnung im Wohnbereich.
Entlastung für pflegende Angehörige
Entlastende hauswirtschaftliche Hilfen für Familien, die Angehörige pflegen.
So einfach starten Sie
Anfrage senden
Sie schildern uns unkompliziert Ihren Bedarf – online, telefonisch oder per E-Mail.
Bedarf klären
Wir melden uns persönlich, klären Ihre Wünsche und die Möglichkeit der Abrechnung über den Entlastungsbetrag.
Unterstützung starten
Nach Abstimmung beginnen wir zu festen Zeiten mit der Unterstützung – verlässlich und persönlich.
Jetzt kostenlos anfragen
In wenigen Schritten zu Ihrer kostenlosen Erstberatung. Wir melden uns innerhalb von 1–2 Werktagen persönlich bei Ihnen.
Lieber telefonisch? Rufen Sie uns an unter 07721 9447915.
Häufige Fragen
Entlasten Sie Ihren Alltag – wir sind für Sie da
Unverbindlich, persönlich und über den Entlastungsbetrag abrechenbar.