Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Haushaltshilfe bei Pflegegrad
Zu Leistungen, Kosten, Abrechnung und Ablauf. Ist Ihre Frage nicht dabei, rufen Sie uns an oder schicken Sie eine Anfrage.
Fragen und Antworten
Wir helfen Menschen mit Pflegegrad im Haushalt und im Alltag: putzen, Wäsche, einkaufen, Besorgungen. Dafür kommen wir zu Ihnen nach Hause im Schwarzwald-Baar-Kreis. AHAD Care ist ein Geschäftsbereich der AHAD Cleaning Company GmbH aus Villingen-Schwenningen.
Nein. Wir sind ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI und helfen ausschließlich im Haushalt und im Alltag. Pflegerische Leistungen erbringen wir nicht.
Keine Grundpflege und keine anderen körperbezogenen Pflegemaßnahmen (zum Beispiel Hilfe beim Waschen oder Anziehen), keine Behandlungspflege, keine Medikamentengabe und keine medizinischen Tätigkeiten. Dafür ist ein ambulanter Pflegedienst zuständig.
Jeder mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5, der zu Hause lebt. Der Anspruch steht in § 45b SGB XI. Wie viel davon für unsere Einsätze übrig ist, hängt davon ab, ob Sie den Betrag schon anderweitig nutzen. Das klären wir im Gespräch mit Ihnen.
Sie schicken uns das Formular, rufen an oder schreiben per WhatsApp oder E-Mail. Wir melden uns innerhalb von 1–2 Werktagen, besprechen Bedarf und Abrechnung und vereinbaren einen festen Termin.
Ein Einsatz dauert 2,5 Stunden, findet zu einer fest vereinbarten Zeit statt und kostet 110,00 €. Zu Beginn sagen Sie kurz, was heute wichtig ist. Dann wird erledigt, was vereinbart ist, etwa Putzen, Wäsche, Einkauf oder Aufräumen. 2,5 Stunden reichen, damit man das Ergebnis sieht, ohne dass es hektisch wird.
Vor dem ersten Einsatz sagen wir Ihnen, wer zu Ihnen kommt. In der Regel ist es jedes Mal dieselbe Person. Aufgaben und Ansprechpartner stimmen wir vorher mit Ihnen ab.
Ja. Wer bei uns anfängt, wird eingearbeitet und von unserer fachlichen Leitung geschult, einer examinierten Gesundheits- und Krankenpflegerin. Sie begleitet die Einsätze auch danach. Wer zu Ihnen kommt, erfahren Sie vor dem ersten Termin.
Das ist unser Ziel. Bei Urlaub oder Krankheit klappt es nicht immer. Dann sagen wir Ihnen Bescheid und bieten eine Vertretung oder einen anderen Termin an.
Eine Stunde kostet 44,00 € (Stand 15.09.2026). Wir arbeiten in Einsätzen von 2,5 Stunden, ein Einsatz kostet also 110,00 €. Mit Pflegegrad können Sie dafür den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat einsetzen. Ist er noch nicht anderweitig verbraucht, deckt er einen Einsatz im Monat, und 21,00 € bleiben übrig, die Sie ansparen können. 4 Einsätze im Monat (etwa jede Woche ein Einsatz) kosten 440,00 €. Ab Pflegegrad 2 können auch diese Kosten gedeckt sein, wenn Sie zusätzlich den Umwandlungsanspruch nutzen. Dafür muss ein Teil Ihres Budgets für Pflegesachleistungen ungenutzt bleiben, und Ihre Pflegekasse muss zustimmen. Beziehen Sie Pflegegeld, sinkt es dann anteilig. Was genau erstattet wird, entscheidet Ihre Pflegekasse.
Mit Pflegegrad läuft die Abrechnung über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Was darüber hinausgeht, zahlen Sie privat. Wie viel die Pflegekasse in Ihrem Fall übernimmt, rechnen wir vor dem ersten Einsatz mit Ihnen durch.
Ja, wenn der Entlastungsbetrag nicht reicht oder kein Pflegegrad vorliegt. Dann zahlen Sie den Rest selbst. Wie hoch Ihr Eigenanteil ist, besprechen wir vor dem ersten Einsatz.
Erwachsene mit Pflegegrad im Schwarzwald-Baar-Kreis und ihre Angehörigen. Ohne Pflegegrad ist eine Unterstützung als Privatleistung möglich, wenn wir in Ihrer Gegend einen Termin frei haben.
Geld der Pflegekasse für Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause leben: 131 € im Monat (Stand 2026). Der Betrag ist zweckgebunden, also nur für bestimmte Leistungen gedacht, zum Beispiel für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag wie AHAD Care. Was Sie in einem Monat nicht nutzen, können Sie nach heutigem Recht bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen. Ob Beträge aus 2026 wegen der geplanten Pflegereform im Jahr 2027 noch nutzbar sind, ist offen.
Unter Umständen ja. Ab Pflegegrad 2 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 € (seit Juli 2025). Er ist für Zeiten gedacht, in denen die pflegende Person ausfällt, etwa im Urlaub oder bei Krankheit. Ob Sie daraus zusätzliche Einsätze bezahlen können, hängt von Ihrer Pflegekasse ab. Wir sehen uns das im Erstgespräch mit Ihnen an.
Ja. AHAD Care ist nach § 45a SGB XI anerkannt. Mit Pflegegrad können Sie deshalb den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) für unsere Einsätze nutzen. Wie viel davon in Ihrem Fall zur Verfügung steht, klären wir mit Ihnen.
Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt Pflege und medizinische Versorgung, zum Beispiel Waschen, Anziehen, Verbände oder Medikamente. AHAD Care ist kein Pflegedienst und hilft nur im Haushalt und im Alltag: putzen, Wäsche, einkaufen, Besorgungen. Beides lässt sich kombinieren.
Anerkannt sind wir für den Schwarzwald-Baar-Kreis. Ob wir an Ihrem Wohnort gerade einen Termin frei haben, sagen wir Ihnen nach Ihrer Anfrage. Dafür reicht uns Ihre Postleitzahl.
Wir melden uns in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen. Wann der erste Einsatz sein kann, hängt davon ab, wann in Ihrer Gegend ein fester Termin frei ist. Das sagen wir Ihnen im ersten Gespräch.
Ja. Sie wählen einen festen Rhythmus: einmal im Monat, alle zwei Wochen, jede Woche oder zweimal pro Woche. Jeder Einsatz dauert 2,5 Stunden, und wir planen möglichst immer dieselbe Person ein. Ab Pflegegrad 2 können 4 Einsätze im Monat über Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch gedeckt sein. Voraussetzung: Der Entlastungsbetrag ist noch verfügbar, ein Teil Ihres Budgets für Pflegesachleistungen bleibt ungenutzt, und Ihre Pflegekasse bestätigt die Umwandlung. Beziehen Sie Pflegegeld, sinkt es dann anteilig.
Ja. Viele Anfragen kommen von Kindern oder anderen Angehörigen. Schildern Sie uns die Situation, den Rest klären wir gemeinsam mit Ihnen.
Wir besprechen, wobei Sie Hilfe brauchen, an welchen Tagen und zu welcher Uhrzeit jemand kommen soll und was die Pflegekasse übernimmt. Das Gespräch ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.
Putzen (Böden, Bad, Küche, Oberflächen), Wäsche, Einkäufe und Besorgungen sowie Aufräumen. Was genau bei Ihnen dazugehört, legen wir gemeinsam fest.
Meist reichen der Bescheid über Ihren Pflegegrad und die Angaben zu Ihrer Pflegekasse. Was in Ihrem Fall sonst noch nötig ist, sagen wir Ihnen im Erstgespräch, und wir helfen beim Ausfüllen.
Ja. Bei Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat die wichtigste Leistung der Pflegekasse, und Sie können ihn für uns einsetzen. Nutzen Sie ihn nicht anderweitig, deckt er einen Einsatz von 2,5 Stunden für 110,00 € im Monat. 21,00 € bleiben übrig und lassen sich ansparen. Den Umwandlungsanspruch gibt es erst ab Pflegegrad 2. Nach dem Entwurf der Pflegereform soll der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 ab 2027 entfallen. Beschlossen ist das noch nicht.
Ja. Ab Pflegegrad 2 können Sie neben dem Entlastungsbetrag auch den Umwandlungsanspruch nutzen, sofern ein Teil Ihres Budgets für Pflegesachleistungen ungenutzt bleibt und Ihre Pflegekasse das bestätigt. Dann können 4 Einsätze im Monat (etwa jede Woche ein Einsatz) für 440,00 € gedeckt sein. Beziehen Sie Pflegegeld, sinkt es dann anteilig. Was in Ihrem Fall geht, rechnen wir gemeinsam durch.
Ja. Nach einem Krankenhausaufenthalt übernehmen wir Haushalt, Einkäufe und Besorgungen. Pflege und medizinische Versorgung gehören nicht dazu. Wer die Kosten trägt, hängt von Ihrer Lage ab. Mit Pflegegrad können Sie den Entlastungsbetrag nutzen. Liegt kein Pflegegrad 2 bis 5 vor, zahlt unter Umständen die Krankenkasse eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V. Das gilt in der Regel für höchstens vier Wochen. Voraussetzung ist unter anderem, dass niemand in Ihrem Haushalt die Hausarbeit übernehmen kann. Erwachsene leisten dabei eine Zuzahlung. Ob und in welcher Höhe die Krankenkasse unsere Einsätze bezahlt, klären Sie bitte vorher mit ihr.
Per Telefon, WhatsApp oder E-Mail oder über das Anfrageformular auf dieser Website. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.
Nein. Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist für Pflegebedürftige, die zu Hause leben. Wer mit Pflegegrad 1 dauerhaft im Pflegeheim lebt, bekommt stattdessen einen Zuschuss von 131 € im Monat (§ 43 Abs. 3 SGB XI, Stand 2026). Solange Sie zu Hause leben, können Sie den Entlastungsbetrag auch für Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege einsetzen.
Nicht sicher, was bei Ihnen möglich ist?
Rufen Sie an oder schicken Sie eine Anfrage. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, was Sie brauchen und was die Pflegekasse übernimmt.