Transparente Kosten – und wie die Pflegekasse hilft
Haushaltsnahe Unterstützung muss nicht teuer sein. Bei vorliegendem Pflegegrad kann ein Teil über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.

35,00 € / Stunde
Klarer Stundensatz für haushaltsnahe Serviceleistungen. Keine versteckten Kosten – den genauen Umfang stimmen wir vorab mit Ihnen ab.
Der Entlastungsbetrag
Menschen mit Pflegegrad steht ein gesetzlich festgelegter monatlicher Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI zu (Stand 2025: 131 € pro Monat). Diesen können Sie u. a. für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag – wie AHAD Care – einsetzen.
Entlastungsbetrag nach Pflegegrad
Pflegegrad 1
Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI.
Pflegegrad 2 – 5
Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI; je nach Einzelfall weitere Möglichkeiten.
Anspruch klären
Wir prüfen mit Ihnen, ob ein Pflegegrad vorliegt und welche Mittel zur Verfügung stehen.
Leistung erbringen
Wir unterstützen Sie zu den vereinbarten Zeiten und dokumentieren jeden Einsatz.
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt im Rahmen der zulässigen Möglichkeiten über den Entlastungsbetrag – ggf. mit privater Zuzahlung.
Wichtiger Hinweis
Lassen Sie Ihren Bedarf prüfen
Beantworten Sie ein paar kurze Fragen. Wir melden uns persönlich – ganz unverbindlich.
Anspruch prüfen lassen
In einer Minute ausgefüllt – wir melden uns persönlich.
Sie sind unsicher, was möglich ist? Sprechen Sie mit uns.
In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihren Bedarf und die Abrechnung über den Entlastungsbetrag – unverbindlich und persönlich.