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Kosten & Pflegekasse

Transparente Kosten – und wie die Pflegekasse hilft

Haushaltsnahe Unterstützung muss nicht teuer sein. Bei vorliegendem Pflegegrad kann ein Teil über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.

Persönliche Beratung zu Kosten und Pflegekasse
Unser Preis

44,00 / Stunde

Klarer Stundensatz für haushaltsnahe Serviceleistungen. Keine versteckten Kosten – den genauen Umfang stimmen wir vorab mit Ihnen ab. Vereinbart wird in Einsätzen: Ein Einsatz dauert 2,5 Stunden und kostet 110,00 €. Er findet zu festen Zeiten statt, möglichst immer mit derselben Helferin. Sie entscheiden, wie oft jemand kommt – einmal im Monat, alle zwei Wochen, jede Woche oder zweimal pro Woche.

Ist Ihr Entlastungsbetrag von 131 € im Monat vollständig verfügbar, ist ein Einsatz davon gedeckt: Es bleibt rechnerisch ein Eigenanteil von 0,00 €, und 21,00 € des Monatsbetrags bleiben ansparbar.

Preisstand: 15.09.2026. Aktueller, von AHAD Care veröffentlichter Tarif. Für bestehende Vereinbarungen gilt der bisher vereinbarte Satz, bis wir eine Änderung schriftlich mit Vorlauf angekündigt haben.

Der Entlastungsbetrag

Menschen mit Pflegegrad steht ein gesetzlich festgelegter monatlicher Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI zu (Stand 2026: bis zu 131 € pro Monat). Diesen können Sie u. a. für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag – wie AHAD Care – einsetzen.

Zu unserem Stundensatz von 44,00 € deckt der Entlastungsbetrag rechnerisch knapp 3 Stunden Alltagshilfe im Monat ab – das trägt einen Einsatz von 2,5 Stunden.

Unsere Planung ist auf einen festen Wochentermin ausgelegt: etwa jede Woche ein Einsatz. Das sind 4 Einsätze und 10 Stunden im Monat, zusammen 440,00 €. Ab Pflegegrad 2 ist dieser Betrag vollständig gedeckt, wenn zusätzlich der Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI genutzt wird – er besteht nur ab Pflegegrad 2, nur soweit der Sachleistungsbetrag tatsächlich ungenutzt ist, und die Pflegekasse bestätigt ihn im Einzelfall.

Gesetzliche Grundlage: § 45b SGB XI
Kostenrechner

Was bleibt für mich übrig?

Wählen Sie Pflegegrad und Rhythmus – Sie sehen sofort, welcher Anteil über den Entlastungsbetrag gedeckt ist und welcher Eigenanteil bleibt.

4
Einsätze / Monat
jede Woche · 10 Std. im Monat

Ein Einsatz dauert 2,5 Stunden – genug Zeit für Haushalt, Wäsche oder einen Einkauf.

Bei Pflegegrad 2–5 kann ein tatsächlich ungenutzter Teil des ambulanten Sachleistungsbudgets eingesetzt werden – höchstens 40 % des Gesamtbetrags.
Ihre monatliche Übersicht
131 €/ Monat

könnte voraussichtlich über die Pflegekasse gedeckt sein.

Kosten (4 × 2,5 Stunden zu 44,00 €)440,00 €
Entlastungsbetrag (§ 45b)− 131,00 €
Ihr Eigenanteil309,00 €

Ab Pflegegrad 2 lässt sich dieser Betrag oft deutlich senken: Schalten Sie oben den Umwandlungsanspruch dazu, wenn Ihr Sachleistungsbetrag nicht für einen Pflegedienst genutzt wird.

Ihr monatliches Budget deckt ca. 2,5 Std. Alltagshilfe vollständig. Jede weitere Stunde tragen Sie selbst.

Kostenlose Erstberatung anfragen

Unverbindlich · keine verbindliche Rechts- oder Leistungsauskunft

Wer kann ihn nutzen?

Entlastungsbetrag nach Pflegegrad

Pflegegrad 1

Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI.

Pflegegrad 2 – 5

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI; je nach Einzelfall weitere Möglichkeiten.

Anspruch klären

Wir prüfen mit Ihnen, ob ein Pflegegrad vorliegt und welche Mittel zur Verfügung stehen.

Leistung erbringen

Wir unterstützen Sie zu den vereinbarten Zeiten und dokumentieren jeden Einsatz.

Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt im Rahmen der zulässigen Möglichkeiten über den Entlastungsbetrag – ggf. mit privater Zuzahlung.

Gut zu wissen: Verhinderungspflege

Ab Pflegegrad 2 kann zusätzlich zum Entlastungsbetrag der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege infrage kommen (seit Juli 2025 bis zu 3.539 € pro Jahr), wenn eine pflegende Person zeitweise vertreten werden soll. Ob und wie sich daraus zusätzliche Einsätze ergeben, klären wir gerne gemeinsam mit Ihnen und Ihrer Pflegekasse im kostenlosen Erstgespräch.

Wichtiger Hinweis

Ob und in welchem Umfang unsere Leistungen über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden können, hängt von der Anerkennung des Angebots, Ihrer Pflegekasse und dem Einzelfall ab. Reicht der Entlastungsbetrag nicht aus, ist eine private Zuzahlung möglich. Dies ist keine verbindliche Rechts- oder Leistungsauskunft.
Unverbindlich prüfen

Lassen Sie Ihren Bedarf prüfen

Beantworten Sie ein paar kurze Fragen. Wir melden uns persönlich – ganz unverbindlich.

Anspruch prüfen lassen

In einer Minute ausgefüllt – wir melden uns persönlich.

Ein Einsatz dauert 2,5 Stunden.

Sie sind unsicher, was möglich ist? Sprechen Sie mit uns.

In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihren Bedarf und die Abrechnung über den Entlastungsbetrag – unverbindlich und persönlich.