Zum Inhalt springen
Kosten & Pflegekasse

Transparente Kosten – und wie die Pflegekasse hilft

Haushaltsnahe Unterstützung muss nicht teuer sein. Bei vorliegendem Pflegegrad kann ein Teil über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.

Persönliche Beratung zu Kosten und Pflegekasse
Unser Preis

32,75 / Stunde

Klarer Stundensatz für haushaltsnahe Serviceleistungen. Keine versteckten Kosten – den genauen Umfang stimmen wir vorab mit Ihnen ab. Vier Stunden kosten 131,00 €. Bei vollständig verfügbarem Entlastungsbetrag von 131 € verbleiben dabei rechnerisch 0,00 € Eigenanteil.

Preisstand: 13.07.2026. Aktueller, von AHAD Care veröffentlichter Tarif.

Der Entlastungsbetrag

Menschen mit Pflegegrad steht ein gesetzlich festgelegter monatlicher Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI zu (Stand 2026: bis zu 131 € pro Monat). Diesen können Sie u. a. für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag – wie AHAD Care – einsetzen.

Gesetzliche Grundlage: § 45b SGB XI
Kostenrechner

Was bleibt für mich übrig?

Wählen Sie Pflegegrad und Umfang – Sie sehen sofort, welcher Anteil über den Entlastungsbetrag gedeckt ist und welcher Eigenanteil bleibt.

4
Std. / Monat
Bei Pflegegrad 2–5 kann ein tatsächlich ungenutzter Teil des ambulanten Sachleistungsbudgets eingesetzt werden – höchstens 40 % des Gesamtbetrags.
Ihre monatliche Übersicht
131 €/ Monat

könnte voraussichtlich über die Pflegekasse gedeckt sein.

Rechnerisch gedeckt
Kosten (4 Std. × 32,75 €)131,00 €
Entlastungsbetrag (§ 45b)− 131,00 €
Ihr Eigenanteil0,00 €
Kostenlose Erstberatung anfragen

Unverbindlich · keine verbindliche Rechts- oder Leistungsauskunft

Wer kann ihn nutzen?

Entlastungsbetrag nach Pflegegrad

Pflegegrad 1

Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI.

Pflegegrad 2 – 5

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI; je nach Einzelfall weitere Möglichkeiten.

Anspruch klären

Wir prüfen mit Ihnen, ob ein Pflegegrad vorliegt und welche Mittel zur Verfügung stehen.

Leistung erbringen

Wir unterstützen Sie zu den vereinbarten Zeiten und dokumentieren jeden Einsatz.

Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt im Rahmen der zulässigen Möglichkeiten über den Entlastungsbetrag – ggf. mit privater Zuzahlung.

Gut zu wissen: Verhinderungspflege

Ab Pflegegrad 2 kann zusätzlich zum Entlastungsbetrag der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege infrage kommen (seit Juli 2025 bis zu 3.539 € pro Jahr), wenn eine pflegende Person zeitweise vertreten werden soll. Ob und wie sich daraus zusätzliche Stunden ergeben, klären wir gerne gemeinsam mit Ihnen und Ihrer Pflegekasse im kostenlosen Erstgespräch.

Wichtiger Hinweis

Ob und in welchem Umfang unsere Leistungen über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden können, hängt von der Anerkennung des Angebots, Ihrer Pflegekasse und dem Einzelfall ab. Reicht der Entlastungsbetrag nicht aus, ist eine private Zuzahlung möglich. Dies ist keine verbindliche Rechts- oder Leistungsauskunft.
Unverbindlich prüfen

Lassen Sie Ihren Bedarf prüfen

Beantworten Sie ein paar kurze Fragen. Wir melden uns persönlich – ganz unverbindlich.

Anspruch prüfen lassen

In einer Minute ausgefüllt – wir melden uns persönlich.

Sie sind unsicher, was möglich ist? Sprechen Sie mit uns.

In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihren Bedarf und die Abrechnung über den Entlastungsbetrag – unverbindlich und persönlich.