Transparente Kosten – und wie die Pflegekasse hilft
Haushaltsnahe Unterstützung muss nicht teuer sein. Bei vorliegendem Pflegegrad kann ein Teil über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.

32,75 € / Stunde
Klarer Stundensatz für haushaltsnahe Serviceleistungen. Keine versteckten Kosten – den genauen Umfang stimmen wir vorab mit Ihnen ab. Vier Stunden kosten 131,00 €. Bei vollständig verfügbarem Entlastungsbetrag von 131 € verbleiben dabei rechnerisch 0,00 € Eigenanteil.
Preisstand: 13.07.2026. Aktueller, von AHAD Care veröffentlichter Tarif.
Der Entlastungsbetrag
Menschen mit Pflegegrad steht ein gesetzlich festgelegter monatlicher Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI zu (Stand 2026: bis zu 131 € pro Monat). Diesen können Sie u. a. für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag – wie AHAD Care – einsetzen.
Gesetzliche Grundlage: § 45b SGB XIWas bleibt für mich übrig?
Wählen Sie Pflegegrad und Umfang – Sie sehen sofort, welcher Anteil über den Entlastungsbetrag gedeckt ist und welcher Eigenanteil bleibt.
könnte voraussichtlich über die Pflegekasse gedeckt sein.
Unverbindlich · keine verbindliche Rechts- oder Leistungsauskunft
Entlastungsbetrag nach Pflegegrad
Pflegegrad 1
Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI.
Pflegegrad 2 – 5
Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI; je nach Einzelfall weitere Möglichkeiten.
Anspruch klären
Wir prüfen mit Ihnen, ob ein Pflegegrad vorliegt und welche Mittel zur Verfügung stehen.
Leistung erbringen
Wir unterstützen Sie zu den vereinbarten Zeiten und dokumentieren jeden Einsatz.
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt im Rahmen der zulässigen Möglichkeiten über den Entlastungsbetrag – ggf. mit privater Zuzahlung.
Gut zu wissen: Verhinderungspflege
Wichtiger Hinweis
Lassen Sie Ihren Bedarf prüfen
Beantworten Sie ein paar kurze Fragen. Wir melden uns persönlich – ganz unverbindlich.
Anspruch prüfen lassen
In einer Minute ausgefüllt – wir melden uns persönlich.
Sie sind unsicher, was möglich ist? Sprechen Sie mit uns.
In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihren Bedarf und die Abrechnung über den Entlastungsbetrag – unverbindlich und persönlich.