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Kostenrechner

Was kostet Unterstützung – und was übernimmt die Pflegekasse?

Wählen Sie Pflegegrad und gewünschten Umfang. Der Rechner zeigt Ihnen sofort, welcher Anteil über den Entlastungsbetrag gedeckt ist und welcher Eigenanteil bleibt.

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Einsätze / Monat
jede Woche · 10 Std. im Monat

Ein Einsatz dauert 2,5 Stunden – genug Zeit für Haushalt, Wäsche oder einen Einkauf.

Bei Pflegegrad 2–5 kann ein tatsächlich ungenutzter Teil des ambulanten Sachleistungsbudgets eingesetzt werden – höchstens 40 % des Gesamtbetrags.
Ihre monatliche Übersicht
131 €/ Monat

könnte voraussichtlich über die Pflegekasse gedeckt sein.

Kosten (4 × 2,5 Stunden zu 44,00 €)440,00 €
Entlastungsbetrag (§ 45b)− 131,00 €
Ihr Eigenanteil309,00 €

Ab Pflegegrad 2 lässt sich dieser Betrag oft deutlich senken: Schalten Sie oben den Umwandlungsanspruch dazu, wenn Ihr Sachleistungsbetrag nicht für einen Pflegedienst genutzt wird.

Ihr monatliches Budget deckt ca. 2,5 Std. Alltagshilfe vollständig. Jede weitere Stunde tragen Sie selbst.

Kostenlose Erstberatung anfragen

Unverbindlich · keine verbindliche Rechts- oder Leistungsauskunft

Gut zu wissen

Der Entlastungsbetrag in Kürze

Ein Einsatz: 2,5 Stunden

Geplant wird in Einsätzen zu 110,00 €, zur festen Zeit und möglichst immer mit derselben Helferin. Sie wählen nur noch, wie oft jemand kommt.

bis zu 131 € pro Monat

Monatlicher Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI (Stand 2026) für Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 in häuslicher Pflege.

Ansparbar

Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort – sie sind bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragbar.

Anerkanntes Angebot

AHAD Care ist ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI im Schwarzwald-Baar-Kreis.

Wichtiger Hinweis

Der Rechner ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine Beratung. Ob und in welchem Umfang Leistungen über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden können, hängt von Ihrer Pflegekasse, der Anerkennung des Angebots und dem Einzelfall ab.

Sie sind unsicher, was möglich ist? Sprechen Sie mit uns.

In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihren Bedarf und die Abrechnung über den Entlastungsbetrag – unverbindlich und persönlich.