Entlastung für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige tragen viel. Wir nehmen Ihnen den hauswirtschaftlichen Teil ab, damit Sie Kraft für das haben, was wirklich zählt – und Beruf und Pflege besser vereinbaren können.

Konkret übernehmen wir
- Haushalt der pflegebedürftigen Person
- Wäsche und Einkäufe
- Feste Einsatzzeiten – ein Einsatz dauert 2,5 Stunden
- Feste Ansprechperson für die Familie
Über den Entlastungsbetrag abrechenbar
Bei vorliegendem Pflegegrad ist diese Leistung im Rahmen der zulässigen Möglichkeiten über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abrechenbar – bis 131 € pro Monat. Vereinbart wird in Einsätzen: Ein Einsatz dauert 2,5 Stunden und kostet 110,00 € (Stundensatz 44,00 €). Ist der Entlastungsbetrag im Monat vollständig verfügbar, trägt er einen Einsatz – der Eigenanteil beträgt dann 0,00 €, und 21,00 € des Monatsbetrags bleiben ansparbar.
Wie oft jemand kommt, legen Sie fest – von einmal im Monat bis zweimal pro Woche, zu festen Zeiten und möglichst immer mit derselben Helferin. Der Rhythmus, auf den wir planen, ist etwa jede Woche ein Einsatz: 4 Einsätze im Monat für 440,00 €. Ab Pflegegrad 2 tragen Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI diesen Betrag zusammen vollständig – vorausgesetzt, der Sachleistungsbetrag ist tatsächlich ungenutzt und Ihre Pflegekasse bestätigt die Umwandlung.
So funktioniert die AbrechnungFragen zu „Entlastung für pflegende Angehörige"
Das bieten wir außerdem
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In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihren Bedarf und die Abrechnung über den Entlastungsbetrag – unverbindlich und persönlich.