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Leistung

Einkaufshilfe und Botengänge bei Pflegegrad

Wenn der Weg zum Supermarkt oder zur Apotheke zu beschwerlich wird, kaufen wir für Sie ein. Sie geben uns die Liste, wir bringen alles nach Hause und räumen es ein.

Übergabe von Einkäufen zu Hause
Das gehört dazu

Was wir für Sie einkaufen und erledigen

  • Lebensmitteleinkauf nach Liste
  • Besorgungen des täglichen Bedarfs
  • Botengänge nach Absprache
  • Unterstützung bei der Vorratshaltung
Entlastungsbetrag: wofür Sie ihn nutzen können

Über den Entlastungsbetrag abrechenbar

Mit Pflegegrad können Sie diese Leistung über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI bezahlen, bis zu 131 € im Monat. Ein Einsatz dauert 2,5 Stunden und kostet 110,00 € (44,00 € pro Stunde). Ist der Entlastungsbetrag noch nicht verbraucht, deckt er einen Einsatz im Monat vollständig, und 21,00 € bleiben zum Ansparen übrig.

Wie oft wir kommen, legen Sie fest: von einmal im Monat bis zweimal pro Woche, immer zur gleichen Zeit und möglichst mit derselben Person. Ein Einsatz pro Woche (4 im Monat) kostet 440,00 €. Ab Pflegegrad 2 kann auch das gedeckt sein, zusammen mit dem Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI. Dafür muss ein Teil Ihres Budgets für Pflegesachleistungen ungenutzt bleiben, und Ihre Pflegekasse muss zustimmen. Beziehen Sie Pflegegeld, sinkt es dann anteilig.

So funktioniert die Abrechnung
Häufige Fragen

Fragen zu „Einkauf & Botengänge"

Die Einkäufe bezahlen Sie selbst, getrennt von unserer Rechnung. Wie das praktisch läuft, etwa mit Bargeld und Kassenbon, vereinbaren wir vorher.
AHAD Care hilft ausschließlich im Haushalt und im Alltag (§ 45a SGB XI). Grundpflege, Behandlungspflege und medizinische Tätigkeiten übernehmen wir nicht.
Weitere Leistungen

Was wir sonst noch übernehmen

Wir sind im Schwarzwald-Baar-Kreis unterwegs, zum Beispiel in Villingen-Schwenningen, Donaueschingen und Bad Dürrheim. Alle Einsatzorte

Nicht sicher, was bei Ihnen möglich ist?

Rufen Sie an oder schicken Sie eine Anfrage. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, was Sie brauchen und was die Pflegekasse übernimmt.