Entlastungsbetrag 2026: 131 € im Monat richtig nutzen
Wer einen Pflegegrad hat, bekommt 131 € im Monat für Hilfe im Alltag. Wir erklären, wer Anspruch hat und wie Sie das Geld für eine Haushaltshilfe nutzen, mit Beispielrechnung.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist Geld der Pflegekasse für Menschen mit Pflegegrad, die zu Hause leben. 2026 sind es weiterhin 131 € im Monat.
Das Geld ist zweckgebunden: Es soll pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen im Alltag entlasten, zum Beispiel über anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI wie AHAD Care.
Wer hat Anspruch?
Alle mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden. Bei Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag eine der wenigen Leistungen, mit denen sich eine Haushaltshilfe bezahlen lässt.
Wofür kann ich ihn einsetzen?
Unter anderem für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, also für Hilfe beim Putzen, bei der Wäsche, beim Einkaufen und bei Besorgungen.
Wie viele Stunden Haushaltshilfe deckt das?
Bei 44,00 € pro Stunde reichen 131 € für knapp 3 Stunden Hilfe im Monat. Ein Einsatz von 2,5 Stunden kostet 110,00 €. Ist der Entlastungsbetrag noch nicht anderweitig verbraucht, beträgt Ihr Eigenanteil dafür 0,00 €, und 21,00 € bleiben übrig, die Sie ansparen können. Aufs Jahr gerechnet sind es 1.572 €.
Vereinbart wird keine Stundenzahl, sondern ein Rhythmus. Der Entlastungsbetrag allein reicht für einen Einsatz von 2,5 Stunden, also einmal im Monat.
Wer einmal pro Woche Hilfe möchte, braucht 4 Einsätze im Monat für 440,00 €. Dafür reicht der Entlastungsbetrag allein nicht. Ab Pflegegrad 2 kann der Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI dazukommen, soweit Ihr Budget für Pflegesachleistungen ungenutzt bleibt und Ihre Pflegekasse den Betrag bestätigt.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Entlastungsbetrag pro Monat | 131 € |
| Stundensatz AHAD Care | 44,00 € |
| Davon bezahlte Stunden pro Monat | knapp 3 Std. |
| Kosten eines Einsatzes (2,5 Stunden) | 110,00 € |
| Gedeckte Einsätze pro Monat | ein Einsatz (einmal im Monat) |
| Ihr Eigenanteil für diesen Einsatz | 0,00 € |
| Übrig zum Ansparen | 21,00 € |
| Entlastungsbetrag pro Jahr (12 × 131 €) | 1.572 € |
Was passiert mit nicht genutztem Geld?
Es verfällt nicht sofort. Was Sie in einem Kalenderjahr nicht nutzen, können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres noch einsetzen.
Ein Beispiel: Wer von Januar bis Juni keine Hilfe in Anspruch nimmt, hat Ende Juni 786 € angespart (6 × 131 €). Das reicht für 7 Einsätze von je 2,5 Stunden, etwa für einige Wochen mit häufigeren Einsätzen.
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