Pflegegrad 1: Welche Leistungen stehen Ihnen zu?
Pflegegrad 1 bringt weniger Leistungen als höhere Grade – aber gerade für Haushaltshilfe gibt es einen klaren Anspruch.
Der Entlastungsbetrag ist Ihr wichtigster Anspruch
Bei Pflegegrad 1 ist der monatliche Entlastungsbetrag von 131 € (§ 45b SGB XI) die zentrale Leistung, die sich direkt für haushaltsnahe Unterstützung einsetzen lässt.
Beim veröffentlichten Stundensatz von 32,75 € deckt der Entlastungsbetrag rechnerisch rund 4 Stunden Alltagshilfe pro Monat. Bei vier Stunden verbleiben bei vollständig verfügbarem Budget 0,00 € Eigenanteil.
Was AHAD Care bei Pflegegrad 1 für Sie tun kann
Als anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI) übernehmen wir genau die hauswirtschaftlichen Aufgaben, die über den Entlastungsbetrag abrechenbar sind.
Wir prüfen mit Ihnen im kostenlosen Erstgespräch, wie sich Ihr Bedarf und Ihr Budget am besten kombinieren lassen.
So nutzen Sie den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1
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Pflegegrad sicherstellen: Bei Pflegegrad 1 besteht der Anspruch auf den Entlastungsbetrag automatisch – ein gesonderter Antrag ist nicht nötig.
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Anerkanntes Angebot wählen: Achten Sie darauf, dass der Anbieter nach § 45a SGB XI anerkannt ist (AHAD Care ist es).
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Leistung vereinbaren: Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Umfang, Rhythmus und feste Ansprechpartner.
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Einsätze dokumentieren: Jeder Einsatz wird dokumentiert, Sie erhalten eine Rechnung.
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Bei der Pflegekasse einreichen: Die Rechnung reichen Sie ein oder die Abrechnung erfolgt – je nach Kasse – direkt. Die Kasse erstattet bis zur Höhe des Entlastungsbetrags.
Häufige Fragen
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