Pflegegrad 1: Welche Leistungen stehen Ihnen zu?
Bei Pflegegrad 1 gibt es weniger Leistungen als bei höheren Graden. Für eine Haushaltshilfe gibt es aber einen klaren Anspruch.
Der Entlastungsbetrag ist Ihr wichtigster Anspruch
Bei Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat (§ 45b SGB XI) die Leistung, mit der Sie eine Haushaltshilfe bezahlen können.
Bei 44,00 € pro Stunde reicht das für knapp 3 Stunden Hilfe im Monat. Ein Einsatz von 2,5 Stunden kostet 110,00 €. Ist der Entlastungsbetrag noch verfügbar, beträgt Ihr Eigenanteil dafür 0,00 €, und 21,00 € bleiben zum Ansparen übrig.
In Einsätzen heißt das: ein Einsatz von 2,5 Stunden, einmal im Monat, zu einer festen Zeit und möglichst mit derselben Person. Weitere Einsätze zahlen Sie bei Pflegegrad 1 selbst, denn den Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI gibt es erst ab Pflegegrad 2.
Was AHAD Care bei Pflegegrad 1 für Sie tun kann
AHAD Care ist als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI anerkannt. Wir übernehmen genau die Aufgaben im Haushalt, die Sie über den Entlastungsbetrag abrechnen können.
Im kostenlosen Erstgespräch rechnen wir mit Ihnen durch, wie oft wir kommen und was Sie das kostet.
So nutzen Sie den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1
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Pflegegrad prüfen: Mit Pflegegrad 1 haben Sie automatisch Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Einen eigenen Antrag brauchen Sie nicht.
- 2
Anerkannten Anbieter wählen: Der Anbieter muss nach § 45a SGB XI anerkannt sein. AHAD Care ist es.
- 3
Rhythmus vereinbaren: Im kostenlosen Erstgespräch legen wir fest, wie oft ein Einsatz von 2,5 Stunden stattfindet, zu welcher Uhrzeit und wer zu Ihnen kommt.
- 4
Einsätze dokumentieren: Wir halten jeden Einsatz fest, und Sie bekommen eine Rechnung.
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Bei der Pflegekasse abrechnen: Je nach Kasse reichen Sie die Rechnung ein, oder wir rechnen direkt ab. Die Kasse zahlt bis zur Höhe des Entlastungsbetrags.
Häufige Fragen
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