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Pflegegrad 1: Welche Leistungen stehen Ihnen zu?

Pflegegrad 1 bringt weniger Leistungen als höhere Grade – aber gerade für Haushaltshilfe gibt es einen klaren Anspruch.

Der Entlastungsbetrag ist Ihr wichtigster Anspruch

Bei Pflegegrad 1 ist der monatliche Entlastungsbetrag von 131 € (§ 45b SGB XI) die zentrale Leistung, die sich direkt für haushaltsnahe Unterstützung einsetzen lässt.

Damit lassen sich rund 3 bis 4 Stunden Alltagshilfe pro Monat finanzieren – etwa für Reinigung, Wäsche oder Einkäufe.

Was AHAD Care bei Pflegegrad 1 für Sie tun kann

Als anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI) übernehmen wir genau die hauswirtschaftlichen Aufgaben, die über den Entlastungsbetrag abrechenbar sind.

Wir prüfen mit Ihnen im kostenlosen Erstgespräch, wie sich Ihr Bedarf und Ihr Budget am besten kombinieren lassen.

Häufige Fragen

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierungshilfe und keine verbindliche Rechts- oder Leistungsauskunft. Die konkrete Erstattung hängt von Ihrer Pflegekasse, der Anerkennung des Angebots und dem Einzelfall ab.

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In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihren Bedarf und die Abrechnung über den Entlastungsbetrag – unverbindlich und persönlich.