Zum Inhalt springen
4 Min. Lesezeit

Umwandlungsanspruch: bis zu 40 % der Pflegesachleistung für Alltagshilfe nutzen

Neben dem Entlastungsbetrag gibt es bei Pflegegrad 2 bis 5 eine weitere, oft ungenutzte Möglichkeit, Alltagshilfe zu finanzieren.

Was ist der Umwandlungsanspruch?

Der Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI erlaubt es, bis zu 40 % des monatlichen ambulanten Pflegesachleistungsbetrags für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einzusetzen.

Das gilt für Pflegegrad 2 bis 5 – und nur, soweit der Sachleistungsbetrag nicht bereits vollständig für einen ambulanten Pflegedienst genutzt wird.

Wie viel ist das konkret?

40 % des Sachleistungsbetrags bedeuten – nach den Beträgen für 2025 – je nach Pflegegrad mehrere Hundert Euro zusätzlich pro Monat, die für Haushaltshilfe zur Verfügung stehen können.

Mit unserem Kostenrechner sehen Sie auf einen Blick, wie sich Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch in Ihrem Fall kombinieren lassen.

Worauf Sie achten sollten

Der Umwandlungsanspruch ist an Bedingungen geknüpft und muss mit der Pflegekasse abgestimmt werden. Er reduziert den verfügbaren Sachleistungsbetrag für den Pflegedienst entsprechend.

Häufige Fragen

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierungshilfe und keine verbindliche Rechts- oder Leistungsauskunft. Die konkrete Erstattung hängt von Ihrer Pflegekasse, der Anerkennung des Angebots und dem Einzelfall ab.

Persönliche Beratung zu Ihrem Anspruch?

Kostenlos anfragen

Sie sind unsicher, was möglich ist? Sprechen Sie mit uns.

In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihren Bedarf und die Abrechnung über den Entlastungsbetrag – unverbindlich und persönlich.