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5 Min. LesezeitStand: Juni 2026

Umwandlungsanspruch: bis zu 40 % der Pflegesachleistung für Alltagshilfe nutzen

Neben dem Entlastungsbetrag gibt es ab Pflegegrad 2 eine zweite Möglichkeit, Alltagshilfe zu bezahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen reicht das für einen Einsatz pro Woche.

Was ist der Umwandlungsanspruch?

Mit dem Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI dürfen Sie bis zu 40 % Ihres monatlichen Budgets für ambulante Pflegesachleistungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden.

Das gilt ab Pflegegrad 2 und nur für den Teil des Budgets, den Sie nicht für einen Pflegedienst brauchen.

Wie viel ist das konkret?

Die 40 % sind eine Obergrenze. Nutzen können Sie höchstens den Teil, der nicht schon für einen Pflegedienst verplant ist. Zusammen mit dem Entlastungsbetrag ergeben sich diese Höchstbeträge:

PflegegradSachleistung / Monatmax. 40 %+ EntlastungsbetragObergrenze gesamt
Pflegegrad 2796 €318,40 €131 €449,40 €
Pflegegrad 31.497 €598,80 €131 €729,80 €
Pflegegrad 41.859 €743,60 €131 €874,60 €
Pflegegrad 52.299 €919,60 €131 €1.050,60 €
Obergrenzen auf Basis der ambulanten Sachleistungsbeträge (Stand 2025). Nutzbar ist höchstens der ungenutzte Rest, bestätigt durch die Pflegekasse.

Was heißt das in Stunden und Einsätzen?

Bei 44,00 € pro Stunde entspricht die Obergrenze bei Pflegegrad 3 rund 16,6 Stunden Hilfe im Monat, bei Pflegegrad 5 rund 23,9 Stunden. Das ist keine Zusage: Entscheidend ist, wie viel von Ihrem Sachleistungsbudget tatsächlich übrig bleibt.

Greifbarer wird es in Einsätzen. Ein Einsatz dauert 2,5 Stunden und kostet 110,00 €. Die Obergrenze bei Pflegegrad 2 von 449,40 € reicht für 4 Einsätze im Monat, zusammen 440,00 €. Das ist etwa jede Woche ein Einsatz, zu einer festen Zeit und möglichst mit derselben Person.

Die Bedingungen dafür: mindestens Pflegegrad 2, ein tatsächlich ungenutzter Teil des Sachleistungsbudgets und die Bestätigung durch Ihre Pflegekasse.

Im Kostenrechner tragen Sie deshalb selbst ein, wie viel voraussichtlich ungenutzt bleibt. Den tatsächlichen Betrag bestätigt Ihre Pflegekasse.

PflegegradObergrenzegedeckte EinsätzeRhythmus
Pflegegrad 2449,40 €4 Einsätze (440,00 €)jede Woche
Pflegegrad 3729,80 €6 Einsätze (660,00 €)jede Woche, dazu 2 weitere Einsätze im Monat
Pflegegrad 4874,60 €7 Einsätze (770,00 €)jede Woche, dazu 3 weitere Einsätze im Monat
Pflegegrad 51.050,60 €9 Einsätze (990,00 €)zweimal pro Woche, dazu ein weiterer Einsatz im Monat
Einsätze von 2,5 Stunden zu 110,00 €, gerechnet auf die Obergrenze. Unverbindlich. Nutzbar ist höchstens der ungenutzte Rest, bestätigt durch die Pflegekasse.

Worauf Sie achten sollten

Sprechen Sie die Umwandlung mit Ihrer Pflegekasse ab. Und bedenken Sie: Was Sie umwandeln, steht dem Pflegedienst in diesem Monat nicht mehr zur Verfügung.

Häufige Fragen

Dieser Beitrag dient der Orientierung und ist keine verbindliche Rechts- oder Leistungsauskunft. Was Ihre Pflegekasse erstattet, hängt von Ihrem Fall ab.

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