Haushaltshilfe über die Pflegekasse: So funktioniert die Abrechnung
Viele wissen nicht, dass eine Haushaltshilfe über die Pflegekasse finanziert werden kann. Wir zeigen den Ablauf Schritt für Schritt.
Voraussetzung: anerkannter Pflegegrad und anerkanntes Angebot
Für die Abrechnung über den Entlastungsbetrag braucht es zwei Dinge: einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) und einen Anbieter, der als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI anerkannt ist – wie AHAD Care.
So läuft die Abrechnung Schritt für Schritt ab
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Bedarf klären: Im kostenlosen Erstgespräch besprechen wir, welche Unterstützung Sie benötigen und wie oft ein Einsatz von 2,5 Stunden stattfinden soll.
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Leistung erbringen: AHAD Care übernimmt die vereinbarten hauswirtschaftlichen Aufgaben zu festen Terminen.
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Einsätze dokumentieren: Jeder Einsatz wird nachvollziehbar dokumentiert.
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Rechnung erhalten: Sie bekommen über die geleisteten Einsätze eine Rechnung.
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Bei der Pflegekasse einreichen: Sie reichen die Rechnung ein – oder die Abrechnung erfolgt im Rahmen der zulässigen Möglichkeiten direkt mit der Kasse.
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Erstattung erhalten: Die Pflegekasse erstattet den Betrag bis zur Höhe des verfügbaren Entlastungsbetrags.
Was, wenn der Entlastungsbetrag nicht reicht?
Der Entlastungsbetrag trägt einen Einsatz von 2,5 Stunden im Monat. Benötigen Sie mehr Einsätze, ist eine private Zuzahlung möglich. Bei Pflegegrad 2 bis 5 kann zusätzlich der Umwandlungsanspruch genutzt werden (siehe eigener Ratgeber) – aber nur, soweit der ambulante Sachleistungsbetrag tatsächlich ungenutzt ist und die Pflegekasse den verfügbaren Betrag bestätigt.
Ein Beispiel: etwa jede Woche ein Einsatz ergibt 4 Einsätze im Monat und kostet 440,00 €. Bei Pflegegrad 2 liegt die rechnerische Obergrenze aus Entlastungsbetrag und Umwandlung bei 449,40 € – unter den genannten Bedingungen sind diese Einsätze damit vollständig gedeckt.
Häufige Fragen
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