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Haushaltshilfe über die Pflegekasse: So funktioniert die Abrechnung

Viele wissen nicht, dass eine Haushaltshilfe über die Pflegekasse finanziert werden kann. Wir zeigen den Ablauf.

Voraussetzung: anerkannter Pflegegrad und anerkanntes Angebot

Für die Abrechnung über den Entlastungsbetrag braucht es zwei Dinge: einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) und einen Anbieter, der als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI anerkannt ist – wie AHAD Care.

So läuft die Abrechnung ab

AHAD Care erbringt die vereinbarte Leistung und dokumentiert jeden Einsatz. Über die Einsätze erhalten Sie eine Rechnung.

Die Rechnung reichen Sie bei Ihrer Pflegekasse ein – oder die Abrechnung erfolgt im Rahmen der zulässigen Möglichkeiten direkt mit der Kasse. Die Pflegekasse erstattet den Betrag bis zur Höhe des verfügbaren Entlastungsbetrags.

Was, wenn der Entlastungsbetrag nicht reicht?

Benötigen Sie mehr Stunden, als der Entlastungsbetrag deckt, ist eine private Zuzahlung möglich. Bei Pflegegrad 2 bis 5 kann zusätzlich der Umwandlungsanspruch genutzt werden (siehe eigener Ratgeber).

Häufige Fragen

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierungshilfe und keine verbindliche Rechts- oder Leistungsauskunft. Die konkrete Erstattung hängt von Ihrer Pflegekasse, der Anerkennung des Angebots und dem Einzelfall ab.

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