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Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI): einfach erklärt

Der Begriff klingt sperrig, ist aber wichtig: Nur anerkannte Angebote nach § 45a SGB XI dürfen über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Wir erklären, was dahintersteckt.

Was ist ein Angebot zur Unterstützung im Alltag?

Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI sind von den Pflegekassen anerkannte Dienste, die pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen im Alltag entlasten – ohne selbst Pflege zu erbringen.

Dazu zählen vor allem haushaltsnahe Hilfen wie Reinigung, Wäsche, Einkauf und Botengänge sowie Begleitung im Alltag. AHAD Care ist ein solches anerkanntes Angebot im Schwarzwald-Baar-Kreis.

Welche Aufgaben werden übernommen?

Im Mittelpunkt stehen hauswirtschaftliche Tätigkeiten und Unterstützung bei der Organisation des Alltags. Typisch sind: Wohnungsreinigung, Wäschepflege, Einkäufe und Besorgungen, Begleitung zu Terminen sowie organisatorische Hilfen.

Bewusst nicht dazu gehören körperbezogene Pflegemaßnahmen, Grundpflege, Behandlungspflege und medizinische Tätigkeiten – diese sind ambulanten Pflegediensten vorbehalten.

Wer finanziert die Leistung?

Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag können über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI (131 € im Monat) abgerechnet werden. Bei Pflegegrad 2 bis 5 lässt sich zusätzlich der Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI nutzen.

Warum ist die Anerkennung so wichtig?

Nur Leistungen anerkannter Angebote sind über den Entlastungsbetrag erstattungsfähig. Achten Sie deshalb bei der Auswahl darauf, dass der Anbieter ausdrücklich nach § 45a SGB XI anerkannt ist. AHAD Care erfüllt diese Voraussetzung.

Häufige Fragen

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierungshilfe und keine verbindliche Rechts- oder Leistungsauskunft. Die konkrete Erstattung hängt von Ihrer Pflegekasse, der Anerkennung des Angebots und dem Einzelfall ab.

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