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4 Min. LesezeitStand: Juni 2026

Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI): einfach erklärt

Der Begriff klingt sperrig, ist aber wichtig: Nur anerkannte Angebote nach § 45a SGB XI lassen sich über den Entlastungsbetrag abrechnen. Was dahintersteckt.

Was ist ein Angebot zur Unterstützung im Alltag?

Das sind Dienste, die pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen im Alltag entlasten, ohne selbst zu pflegen. Sie brauchen dafür eine Anerkennung nach Landesrecht.

Dazu gehören vor allem Hilfen im Haushalt wie Putzen, Wäsche, Einkauf und Besorgungen, aber auch Begleitung im Alltag. AHAD Care ist ein solches anerkanntes Angebot im Schwarzwald-Baar-Kreis.

Welche Aufgaben werden übernommen?

Hauswirtschaft und Hilfe bei der Organisation des Alltags. Typisch sind: Wohnung putzen, Wäsche, Einkäufe und Besorgungen, Begleitung zu Terminen und organisatorische Hilfen.

Nicht dazu gehören körperbezogene Pflege, Grundpflege, Behandlungspflege und medizinische Tätigkeiten. Das ist Sache der ambulanten Pflegedienste.

Wer bezahlt das?

Anerkannte Angebote lassen sich über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI (131 € im Monat) abrechnen. Ab Pflegegrad 2 kann zusätzlich der Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI dazukommen.

Bei AHAD Care dauert ein Einsatz 2,5 Stunden und kostet 110,00 €. Der Entlastungsbetrag allein reicht für einen Einsatz im Monat. Für einen Einsatz pro Woche braucht es ab Pflegegrad 2 zusätzlich den Umwandlungsanspruch, soweit Ihr Sachleistungsbudget nicht ausgeschöpft ist und die Pflegekasse den Betrag bestätigt.

Warum ist die Anerkennung so wichtig?

Nur Leistungen anerkannter Angebote erstattet die Pflegekasse über den Entlastungsbetrag. Fragen Sie deshalb vorher, ob der Anbieter nach § 45a SGB XI anerkannt ist. AHAD Care ist es.

Häufige Fragen

Dieser Beitrag dient der Orientierung und ist keine verbindliche Rechts- oder Leistungsauskunft. Was Ihre Pflegekasse erstattet, hängt von Ihrem Fall ab.

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