Haushaltshilfe oder Pflegedienst? Der Unterschied einfach erklärt
Haushaltshilfe und Pflegedienst werden oft verwechselt. Dabei sind es zwei verschiedene Leistungen, die sich gut ergänzen.
Zwei verschiedene Leistungen
Eine Haushaltshilfe (Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI) und ein ambulanter Pflegedienst sind rechtlich und fachlich zwei getrennte Leistungen. Sie ergänzen sich, ersetzen sich aber nicht.
Der Unterschied auf einen Blick
| Haushaltshilfe (§ 45a) | Ambulanter Pflegedienst | |
|---|---|---|
| Aufgaben | Putzen, Wäsche, Einkauf, Besorgungen, Begleitung im Alltag | Grund- und Behandlungspflege, Medikamentengabe, Wundversorgung |
| Qualifikation | geschulte Alltagshelferinnen und -helfer | examinierte Pflegefachkräfte |
| Finanzierung | Entlastungsbetrag (§ 45b), Umwandlung (§ 45a Abs. 4) | Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI), Behandlungspflege (SGB V) |
| AHAD Care | Ja, das ist unser Angebot | Nein |
Wann ist was sinnvoll?
Geht es vor allem um Haushalt, Einkäufe und Entlastung im Alltag, ist eine Haushaltshilfe richtig. Sie lässt sich über den Entlastungsbetrag bezahlen.
Wer Hilfe bei der Körperpflege oder medizinische Versorgung braucht, braucht einen ambulanten Pflegedienst. Oft ist beides sinnvoll: Der Pflegedienst übernimmt die Pflege, AHAD Care den Haushalt.
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