Haushaltshilfe oder Pflegedienst? Der Unterschied einfach erklärt
Haushaltshilfe und Pflegedienst werden oft verwechselt – sind aber zwei verschiedene Leistungen. Wir zeigen, was jeweils dahintersteckt.
Zwei verschiedene Leistungen
Eine Haushaltshilfe (Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI) und ein ambulanter Pflegedienst sind rechtlich und fachlich zwei getrennte Leistungen. Beide können sich sinnvoll ergänzen, ersetzen sich aber nicht.
Der Unterschied auf einen Blick
| Haushaltshilfe (§ 45a) | Ambulanter Pflegedienst | |
|---|---|---|
| Aufgaben | Reinigung, Wäsche, Einkauf, Botengänge, Begleitung im Alltag | Grund- und Behandlungspflege, Medikamentengabe, Wundversorgung |
| Qualifikation | geschulte Alltagsbegleitung | examinierte Pflegefachkräfte |
| Finanzierung | Entlastungsbetrag (§ 45b), Umwandlung (§ 45a Abs. 4) | Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI), Behandlungspflege (SGB V) |
| AHAD Care | Ja – genau das ist unser Angebot | Nein |
Wann ist was sinnvoll?
Geht es vor allem um Haushalt, Einkäufe und Entlastung im Alltag, ist eine Haushaltshilfe die passende und über den Entlastungsbetrag finanzierbare Lösung.
Werden körperbezogene Pflege oder medizinische Maßnahmen benötigt, ist ein ambulanter Pflegedienst zuständig. Häufig ist eine Kombination ideal: Der Pflegedienst übernimmt die Pflege, AHAD Care den Haushalt.
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