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6 Min. LesezeitAktualisiert: Erstmals veröffentlicht: Oktober 2026

Pflegegrad beantragen im Schwarzwald-Baar-Kreis: Schritt für Schritt

Wer einen Pflegegrad beantragen möchte, braucht dafür zunächst nur einen Anruf oder einen kurzen Brief an die Pflegekasse. Wir zeigen die Schritte bis zum Bescheid, wie Sie sich auf die Begutachtung vorbereiten und wo Sie im Schwarzwald-Baar-Kreis kostenlos beraten werden.

Geplante Änderung ab 2027 (Stand: 13. Oktober 2026)

Die Bundesregierung hat am 30. September 2026 den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Danach soll der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 ab dem 1. Januar 2027 entfallen. Bei Pflegegrad 2 bis 5 soll ein Sozialraumbudget von bis zu 175 € im Monat an seine Stelle treten. Es gilt nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, Reste sollen sich nicht ins Folgejahr übertragen lassen. Der Umwandlungsanspruch soll entfallen. Ob Restbeträge aus 2026 im Jahr 2027 noch nutzbar sind, ist offen. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht. Bis dahin gilt das hier beschriebene Recht. Was die Reform für Sie bedeuten würde

Wer einen Pflegegrad beantragen kann

Einen Pflegegrad beantragen können alle, die pflegeversichert sind. Anerkannt wird er, wenn Sie wegen gesundheitlicher Einschränkungen im Alltag nicht mehr ganz selbständig sind. Die Einschränkungen müssen voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen (§ 14 SGB XI).

Leistungen gibt es außerdem nur, wenn Sie in den zehn Jahren vor dem Antrag mindestens zwei Jahre pflegeversichert waren. Dabei zählt die eigene Mitgliedschaft ebenso wie die Familienversicherung (§ 33 Abs. 2 SGB XI).

Den Antrag können Sie selbst stellen. Angehörige, Nachbarn oder Bekannte können das für Sie übernehmen, wenn Sie ihnen eine Vollmacht geben.

Warum sich der Antrag auch bei leichteren Einschränkungen lohnen kann

Ein Antrag kann sich schon lohnen, wenn Sie sich selbst noch nicht als pflegebedürftig sehen. Nach geltendem Recht reichen geringe Einschränkungen der Selbständigkeit. Pflegegrad 1 beginnt bei 12,5 Punkten in der Begutachtung (§ 15 SGB XI).

Mit Pflegegrad 1 haben Sie unter anderem Anspruch auf Pflegeberatung, Pflegehilfsmittel, Zuschüsse für Umbauten in der Wohnung und den Entlastungsbetrag (§ 28a SGB XI). Der Entlastungsbetrag beträgt 2026 bis zu 131 € im Monat (§ 45b SGB XI). Damit können Sie zum Beispiel ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag bezahlen, etwa eine Haushaltshilfe. Bei Pflegegrad 1 soll er nach dem Reformentwurf ab 2027 entfallen.

Geplante Pflegereform: Was sich für neue Anträge ändern könnte

Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden. Nach dem Entwurf soll der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 ab dem 1. Januar 2027 entfallen.

Der Entwurf sieht auch strengere Schwellen vor. Für Pflegegrad 1 bis 3 sollen ab 2027 mehr Punkte nötig sein, für Pflegegrad 1 zum Beispiel 15 statt 12,5. Wer schon einen Pflegegrad hat, soll ihn laut Bundesgesundheitsministerium nicht allein wegen der neuen Schwellen verlieren.

Offen ist, wie Anträge aus 2026 behandelt werden, über die erst 2027 entschieden wird. Das hängt von der endgültigen Fassung des Gesetzes ab. Der Sozialverband VdK rät, einen Erstantrag noch 2026 zu stellen.

Schritt für Schritt zum Pflegegrad

  1. 1

    Antrag stellen: Rufen Sie Ihre Pflegekasse an oder schreiben Sie ihr. Sie ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Ein formloser Satz genügt, etwa: „Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung.“ Einen schriftlichen Antrag, etwa per E-Mail oder Einschreiben, können Sie später leichter nachweisen. Privat Versicherte stellen den Antrag bei ihrer privaten Pflegeversicherung.

  2. 2

    Beratung nutzen: Nach einem ersten Antrag muss Ihnen die Pflegekasse einen Beratungstermin innerhalb von zwei Wochen anbieten. Alternativ stellt sie Ihnen einen Beratungsgutschein aus (§ 7b SGB XI). Auf Wunsch findet die Beratung bei Ihnen zu Hause statt.

  3. 3

    Begutachtung: Die Pflegekasse beauftragt in der Regel den Medizinischen Dienst Baden-Württemberg. Er kündigt den Termin meist schriftlich an und besucht Sie zu Hause. Beim ersten Antrag ist eine Begutachtung nur per Telefon oder Video ausgeschlossen. Bei privat Versicherten übernimmt Medicproof die Begutachtung.

  4. 4

    Bescheid: Die Pflegekasse muss Ihnen ihre Entscheidung spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich mitteilen (§ 18c Abs. 1 SGB XI). Hat sie eine Verspätung zu vertreten, zahlt sie Ihnen 70 € für jede angefangene Woche (§ 18c Abs. 5 SGB XI).

  5. 5

    Leistungen ab Antragsmonat: Wird ein Pflegegrad anerkannt, gelten die Leistungen ab dem Monat der Antragstellung (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Voraussetzung ist, dass die Einschränkungen da schon bestanden.

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    Widerspruch: Sind Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei Ihrer Pflegekasse einlegen (§ 84 SGG). Das Gutachten bekommen Sie in der Regel mit dem Bescheid. Prüfen Sie, ob Ihr Alltag darin richtig beschrieben ist.

Begutachtung durch den Medizinischen Dienst: So bereiten Sie sich vor

Die Gutachterin oder der Gutachter will verstehen, wie selbständig Sie im Alltag sind. Schildern Sie ehrlich, wie ein gewöhnlicher Tag abläuft. Spielen Sie Ihre Einschränkungen nicht herunter. Übertreiben sollten Sie aber auch nicht.

Diese Unterlagen und Hilfen sollten Sie bereitlegen:

  • Ihren aktuellen Medikamentenplan
  • Arztberichte und Entlassungsberichte aus Klinik oder Reha, soweit vorhanden. Fehlende Berichte müssen Sie nicht extra anfordern.
  • Eine Liste Ihrer Hilfsmittel, zum Beispiel Rollator oder Hörgerät
  • Notizen zum Alltag oder ein Pflegetagebuch über einige Tage: Wobei brauchen Sie Hilfe, wie oft und wie lange?
  • Eine vertraute Person, die beim Termin dabei ist und ergänzen kann, was Ihnen selbst nicht einfällt

Kostenlose Beratung: Pflegestützpunkte im Schwarzwald-Baar-Kreis

Im Landkreis gibt es zwei Pflegestützpunkte. Sie beraten kostenlos und neutral, auch dazu, wie Sie Leistungen der Pflegeversicherung beantragen. Laut Landratsamt ist die Beratung im Büro, am Telefon oder bei Ihnen zu Hause möglich.

Unabhängig davon haben Sie Anspruch auf Pflegeberatung durch Ihre Pflegekasse (§ 7a SGB XI). Das gilt schon, sobald Sie einen Antrag gestellt haben und erkennbar Beratung brauchen. Privat Versicherte werden von COMPASS Private Pflegeberatung beraten.

PflegestützpunktAdresseTelefonZuständig für
NordAm Hoptbühl 2, 78048 Villingen-Schwenningen07721 913-7456Brigachtal, Dauchingen, Furtwangen, Gütenbach, Königsfeld, Mönchweiler, Niedereschach, Schonach, Schönwald, St. Georgen, Triberg, Unterkirnach, Villingen-Schwenningen, Vöhrenbach
SüdHumboldtstraße 11, 78166 Donaueschingen07721 913-5456Bad Dürrheim, Blumberg, Bräunlingen, Donaueschingen, Hüfingen, Tuningen
E-Mail für beide Standorte: pflegestuetzpunkt@lrasbk.de. Angaben laut Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis (Stand Oktober 2026). Sprechzeiten bitte vorher telefonisch erfragen.

Hilfe im Haushalt schon während des Verfahrens?

Bis zum Bescheid können rund fünf Wochen vergehen, manchmal länger. Wird der Pflegegrad anerkannt, beginnen die Leistungen mit dem Antragsmonat. Den Entlastungsbetrag müssen Sie nicht gesondert beantragen. Die Pflegekasse erstattet ihn gegen Belege, zum Beispiel für die Hilfe eines nach Landesrecht anerkannten Angebots zur Unterstützung im Alltag (§ 45b SGB XI).

Ob Ihre Pflegekasse auch Rechnungen aus der Zeit vor dem Bescheid erstattet, klären Sie bitte vorher mit ihr. Lassen Sie sich die Antwort am besten schriftlich geben. Wird kein Pflegegrad anerkannt, zahlen Sie die Hilfe selbst.

Bei Pflegegrad 1 kommt die geplante Reform hinzu. Nach dem Entwurf soll der Entlastungsbetrag dort ab 2027 entfallen. Ob Restbeträge aus 2026 danach noch nutzbar sind, regelt der Entwurf nicht ausdrücklich. Fest einplanen können Sie den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 nach heutigem Stand deshalb nur für 2026.

Was AHAD Care beiträgt

AHAD Care ist im Schwarzwald-Baar-Kreis als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI anerkannt. Wir sind kein Pflegedienst. Grundpflege, Körperpflege, Behandlungspflege, Betreuung und Begleitung zu Terminen übernehmen wir nicht. Bei Fragen zum Antrag selbst sind die Pflegestützpunkte und Ihre Pflegekasse die richtigen Stellen.

Wir helfen im Haushalt: beim Putzen, bei der Wäsche, beim Aufräumen, beim Einkauf und bei Botengängen. Ein Einsatz dauert 2,5 Stunden und kostet 110,00 € (44,00 € pro Stunde). Mit anerkanntem Pflegegrad können Sie die Einsätze 2026 über den Entlastungsbetrag abrechnen. Sie wählen einen festen Rhythmus, von einmal im Monat bis zweimal pro Woche.

Häufige Fragen

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen ab Eingang des Antrags entscheiden, also in rund fünf Wochen. Fordert sie Unterlagen nach oder muss ein Termin verschoben werden, kann es länger dauern. Liegen Sie im Krankenhaus oder in der Reha, können kürzere Fristen für die Begutachtung gelten.

Ja, wenn Ihr Elternteil Ihnen dafür eine Vollmacht gibt. Den Antrag stellen Sie dann bei der Pflegekasse Ihres Elternteils. Beim Termin mit dem Medizinischen Dienst sollten Sie möglichst dabei sein.

Beim Pflegestützpunkt Nord im Landratsamt, Am Hoptbühl 2, Telefon 07721 913-7456. Die Beratung ist kostenlos. Wer im Süden des Kreises wohnt, etwa in Donaueschingen oder Bad Dürrheim, wendet sich an den Pflegestützpunkt Süd.

Nein. Der Anspruch entsteht mit dem Pflegegrad, ohne weiteren Antrag. Die Pflegekasse erstattet ihn gegen Belege, zum Beispiel gegen die Rechnung eines anerkannten Angebots zur Unterstützung im Alltag. Bei Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbetrag nach dem Reformentwurf ab 2027 entfallen.

Sie können bei Ihrer Pflegekasse einen höheren Pflegegrad beantragen. Dann kann die Begutachtung auch per Telefon oder Video stattfinden, wenn Sie zustimmen. Möchten Sie lieber einen Hausbesuch, hat Ihr Wunsch Vorrang.

Quellen

Dieser Beitrag dient der Orientierung und ist keine verbindliche Rechts- oder Leistungsauskunft. Was Ihre Pflegekasse erstattet, hängt von Ihrem Fall ab.

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