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6 Min. LesezeitAktualisiert: Erstmals veröffentlicht: Oktober 2026

Pflegereform 2027: Was wird aus dem Entlastungsbetrag?

Die Pflegereform 2027 soll den Entlastungsbetrag ablösen. Laut Regierungsentwurf soll er bei Pflegegrad 1 entfallen, ab Pflegegrad 2 soll ein Sozialraumbudget kommen. Beschlossen ist das noch nicht. Hier lesen Sie, was heute gilt und was offen ist (Stand: 13. Oktober 2026).

Das Wichtigste in Kürze

Stand: 13. Oktober 2026. Alle Angaben zur Reform stammen aus dem Regierungsentwurf. Er kann sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern.

  • Heute gilt: Mit Pflegegrad 1 bis 5 bekommen Sie bei Pflege zu Hause bis zu 131 € Entlastungsbetrag im Monat (Stand 2026).
  • Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden.
  • Laut Entwurf soll der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 ab dem 1. Januar 2027 entfallen.
  • Bei Pflegegrad 2 bis 5 soll ein Sozialraumbudget kommen: bis zu 175 € im Monat, unter 25 Jahren bis zu 300 €. Es soll nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag gelten. Reste sollen sich nicht mehr ins Folgejahr übertragen lassen.
  • Der Umwandlungsanspruch soll entfallen. Ob Restbeträge aus 2026 im Jahr 2027 noch nutzbar sind, ist offen.

Was heute gilt (Stand 2026)

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt bis zu 131 € im Monat. Ihn bekommen alle mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden. Die Pflegekasse erstattet ihn gegen Belege.

Sie können ihn für Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Pflegedienste und anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen. Bei Pflegegrad 2 bis 5 gilt er bei Pflegediensten nicht für die Selbstversorgung, etwa Waschen und Anziehen.

Was Sie in einem Monat nicht nutzen, wird in die Folgemonate übertragen. Reste eines Jahres können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen.

Ab Pflegegrad 2 gibt es zusätzlich den Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI. Bis zu 40 % des Betrags für Pflegesachleistungen können Sie dann für Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen. Das gilt nur für den Teil, den kein Pflegedienst verbraucht. Beziehen Sie Pflegegeld, verringert es sich dadurch anteilig.

Was der Gesetzentwurf plant

Die Tabelle stellt das heutige Recht dem Regierungsentwurf gegenüber. Alles in der Spalte „Laut Entwurf ab 2027“ ist geplant, nicht beschlossen.

Quellen sind vor allem der Entwurf selbst und die Erläuterungen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Der Sozialverband VdK und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben unter anderem den Wegfall bei Pflegegrad 1 kritisiert.

ThemaHeuteLaut Entwurf ab 2027
Pflegegrad 1Entlastungsbetrag bis 131 € im MonatKein Entlastungsbetrag mehr. Stattdessen laut BMG eine neue Pflegebegleitung und Empfehlungen zur Vorbeugung
Pflegegrad 2 bis 5Entlastungsbetrag bis 131 € im MonatSozialraumbudget bis 175 € im Monat, unter 25 Jahren bis 300 €
WofürTages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Pflegedienste, anerkannte Angebote zur Unterstützung im AlltagNur anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI
Reste übertragenReste bis 30. Juni des Folgejahres nutzbarKeine Übertragung ins Folgejahr. Ob Reste innerhalb des Jahres übertragbar sind, ist unklar
UmwandlungsanspruchAb Pflegegrad 2 bis 40 % der PflegesachleistungSoll entfallen
Bestandsschutz bei Pflegegrad 1–Laut BMG-Erläuterung für Menschen, die bereits im Pflegeheim leben. Für Pflegegrad 1 zu Hause keine Regel gefunden
Heutiges Recht (Stand 2026) und Regierungsentwurf des PNOG (Kabinettsbeschluss vom 30.09.2026). Nicht beschlossen, Änderungen möglich.

Wie es jetzt weitergeht

Das Gesetz ist nicht beschlossen. Die Bundesregierung will es zum 1. Januar 2027 in Kraft setzen. Beschließen muss es der Bundestag, der Bundesrat ist beteiligt. Im Verfahren kann sich der Text noch ändern.

Was noch offen ist

Offen ist, was mit Restbeträgen aus 2026 geschieht. Nach heutigem Recht wären sie bis zum 30. Juni 2027 nutzbar. Eine ausdrückliche Übergangsregel dafür haben wir im Entwurf nicht gefunden. Auch der Sozialverband VdK nennt die Frage ungeklärt.

Unklar ist auch, ob Reste innerhalb eines Jahres übertragbar bleiben. Die Techniker Krankenkasse schreibt, nicht genutztes Budget verfalle am Jahresende. Einzelne Verbände verstehen den Entwurf so, dass das Budget nur monatlich zur Verfügung steht.

Offen ist außerdem, ob Menschen mit Pflegegrad 1 zu Hause den Entlastungsbetrag behalten, wenn sie ihn schon beziehen. Die Erläuterung des BMG nennt einen Bestandsschutz nur für Menschen mit Pflegegrad 1, die bereits im Pflegeheim leben. Eine Regel für Pflegegrad 1 zu Hause haben wir dort nicht gefunden.

Was Sie jetzt tun können

Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer Pflegekasse.

  1. 1

    Restbetrag erfragen: Ihre Pflegekasse kann Ihnen sagen, wie viel Entlastungsbetrag für 2026 noch offen ist.

  2. 2

    Guthaben 2026 nutzen: Was Sie bis zum 31. Dezember 2026 einsetzen, hängt nicht an der offenen Übergangsfrage. Der Sozialverband VdK rät, vorhandene Beträge zügig zu nutzen.

  3. 3

    Pflegegrad-Antrag nicht aufschieben: Leistungen gibt es frühestens ab dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen (§ 33 SGB XI). Laut Entwurf sollen ab 2027 strengere Schwellenwerte für die Einstufung gelten. Wer schon einen Pflegegrad hat, soll ihn laut BMG deshalb nicht verlieren. Welche Werte für einen Antrag aus 2026 gelten, über den erst 2027 entschieden wird, ist noch nicht sicher.

  4. 4

    Stand verfolgen: Fragen Sie Ihre Pflegekasse, oder lesen Sie die FAQ des BMG zum PNOG. Diesen Ratgeber passen wir an, sobald das Gesetz beschlossen ist.

Was das für Haushaltshilfe im Schwarzwald-Baar-Kreis bedeutet

AHAD Care ist als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI anerkannt. Die Anerkennung hat das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis nach der Unterstützungsangebote-Verordnung Baden-Württemberg erteilt. Genau für solche Angebote soll das Sozialraumbudget gelten.

Bei Pflegegrad 2 bis 5 bliebe eine Abrechnung über die Pflegekasse also möglich. Voraussetzung ist laut Entwurf weiter eine Anerkennung des Angebots. Der Monatsbetrag stiege von heute 131 € auf bis zu 175 € (ab 25 Jahren).

Ein Einsatz von AHAD Care dauert 2,5 Stunden und kostet 110,00 €. Die bis zu 175 € würden einen Einsatz im Monat decken. Für einen zweiten vollen Einsatz reicht der Rest nicht. Ins Folgejahr ließe er sich laut Entwurf nicht übertragen.

Kommen wir alle zwei Wochen, sind das zwei Einsätze für 2 × 110,00 € im Monat. Davon trüge das Budget bis zu 175 €, den Rest zahlen Sie selbst. Bei einem Einsatz jede Woche sind es vier Einsätze für 4 × 110,00 €. Heute kann dafür ab Pflegegrad 2 der Umwandlungsanspruch dazukommen. Laut Entwurf fiele er weg.

Bei Pflegegrad 1 entfiele laut Entwurf ab 2027 der Entlastungsbetrag. Dann gäbe es von der Pflegekasse kein Geld mehr für eine Haushaltshilfe, sofern es keine Übergangsregel gibt. Einsätze wären dann als Privatleistung selbst zu bezahlen, derzeit 44,00 € pro Stunde.

Bis das Gesetz in Kraft tritt, gilt das heutige Recht. Geplant ist der 1. Januar 2027. AHAD Care ist kein Pflegedienst. Wir helfen im Haushalt: beim Putzen, bei der Wäsche, beim Aufräumen und beim Einkaufen. Grundpflege, Körperpflege, Behandlungspflege und Begleitung zu Terminen übernehmen wir nicht.

Häufige Fragen

Laut Regierungsentwurf ja, ab dem 1. Januar 2027. Beschlossen ist das noch nicht. Bis zum Inkrafttreten gibt es weiter bis zu 131 € im Monat. Einen Bestandsschutz nennt das BMG nur für Menschen mit Pflegegrad 1, die bereits im Pflegeheim leben. Eine Regel für Pflegegrad 1 zu Hause haben wir nicht gefunden.

Es soll ab 2027 bei Pflegegrad 2 bis 5 an die Stelle des Entlastungsbetrags treten. Geplant sind bis zu 175 € im Monat, unter 25 Jahren bis zu 300 €. Es soll nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag gelten und sich nicht ins Folgejahr übertragen lassen.

Nach heutigem Recht können Sie Reste aus 2026 bis zum 30. Juni 2027 nutzen. Ob das nach der Reform so bleibt, ist offen. Eine ausdrückliche Übergangsregel haben wir im Entwurf nicht gefunden. Was Sie noch 2026 einsetzen, betrifft diese Frage nicht.

Nein. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 30. September 2026 beschlossen. Der Bundestag muss das Gesetz noch beschließen, der Bundesrat ist beteiligt. Bis zum Inkrafttreten gilt das heutige Recht, auch für den Entlastungsbetrag.

Laut Entwurf ja, über das Sozialraumbudget von bis zu 175 € im Monat. Voraussetzung ist ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag. AHAD Care ist nach § 45a SGB XI anerkannt. Den Umwandlungsanspruch soll es dann nicht mehr geben.

Laut Entwurf zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 1 ab 2027 keinen Entlastungsbetrag mehr. Hilfe im Haushalt wäre dann selbst zu bezahlen. AHAD Care hilft auch als Privatleistung, wenn in Ihrer Gegend ein Termin frei ist. Eine Stunde kostet derzeit 44,00 €.
Dieser Beitrag dient der Orientierung und ist keine verbindliche Rechts- oder Leistungsauskunft. Was Ihre Pflegekasse erstattet, hängt von Ihrem Fall ab.

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