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6 Min. LesezeitAktualisiert: Erstmals veröffentlicht: Oktober 2026

Putzhilfe über die Pflegekasse: Wann die Kasse zahlt und welche Wege es gibt

Eine Putzhilfe über die Pflegekasse zu bezahlen, ist mit Pflegegrad möglich, aber nicht mit jeder Putzkraft. Hier lesen Sie, welche drei Wege es gibt, wie Sie anerkannte Angebote finden und was Sie selbst zahlen.

Geplante Änderung ab 2027 (Stand: 13. Oktober 2026)

Die Bundesregierung hat am 30. September 2026 den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Danach soll der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 ab dem 1. Januar 2027 entfallen. Bei Pflegegrad 2 bis 5 soll ein Sozialraumbudget von bis zu 175 € im Monat an seine Stelle treten. Es gilt nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, Reste sollen sich nicht ins Folgejahr übertragen lassen. Der Umwandlungsanspruch soll entfallen. Ob Restbeträge aus 2026 im Jahr 2027 noch nutzbar sind, ist offen. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht. Bis dahin gilt das hier beschriebene Recht. Was die Reform für Sie bedeuten würde

Die kurze Antwort

Ja. Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause gepflegt wird, kann eine Putzhilfe über die Pflegekasse bezahlen. Das Geld dafür ist der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Er beträgt bis zu 131 € im Monat (Stand 2026).

Die Kasse erstattet ihn aber nicht für jede Hilfe. Für eine Putzhilfe braucht es ein Angebot, das nach Landesrecht anerkannt ist (§ 45a SGB XI). Eine private Putzkraft ohne Anerkennung bezahlt die Pflegekasse darüber nicht. Auch zugelassene ambulante Pflegedienste können über den Entlastungsbetrag abrechnen, etwa für Hilfe im Haushalt. In Baden-Württemberg kommen ehrenamtliche Einzelhelfende hinzu.

Drei Wege, eine Putzhilfe zu bezahlen

Welcher Weg passt, hängt von Ihrem Pflegegrad ab. Und davon, wer bei Ihnen putzen soll. Die Wege schließen sich nicht aus: Pflegegeld und Entlastungsbetrag gibt es nebeneinander.

WegAb PflegegradWer hilftWie bezahlt wird
1. Entlastungsbetrag für ein anerkanntes Angebot1anerkannter Anbieter, zum Beispiel AHAD CareErstattung gegen Rechnung, bis 131 € im Monat
2. Entlastungsbetrag für ehrenamtliche Einzelhelfende (nur Baden-Württemberg)1Nachbarn, Freunde oder Bekannte im EhrenamtAufwandsentschädigung, Abrechnung über die Pflegekasse
3. Pflegegeld2eine Person Ihrer Wahl, auch eine private Putzkraftaus dem Pflegegeld, ohne Belege an die Kasse
Überblick nach geltendem Recht, Stand 2026. Für 2027 sind Änderungen geplant, siehe Hinweis oben.

Haushaltshilfe über die Pflegekasse in Baden-Württemberg: Einzelhelfende

Baden-Württemberg hat im Dezember 2024 seine Unterstützungsangebote-Verordnung geändert (§ 6a UstA-VO). Seitdem lässt sich auch die Hilfe einzelner Ehrenamtlicher über den Entlastungsbetrag abrechnen, etwa im Haushalt.

Statt Lohn gibt es eine Aufwandsentschädigung. Die Höhe vereinbaren Sie miteinander. Eine gewerbliche Putzkraft fällt nicht unter diese Regel.

Welche Nachweise Ihre Pflegekasse für die Abrechnung braucht, fragen Sie dort vorher. Die Voraussetzungen laut Sozialministerium:

  • mindestens 16 Jahre alt
  • nicht mit Ihnen bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert, also zum Beispiel nicht Ihre Kinder, Enkel, Geschwister oder Schwiegerkinder
  • wohnt nicht mit Ihnen im selben Haushalt
  • ist nicht bereits Ihre Pflegeperson
  • unterstützt höchstens zwei pflegebedürftige Menschen gleichzeitig
  • hilft ehrenamtlich, nicht gewerblich

Pflegegeld: Geld für eine private Putzhilfe ab Pflegegrad 2

Ab Pflegegrad 2 gibt es Pflegegeld (§ 37 SGB XI). Bei Pflegegrad 2 sind es 347 € im Monat, bei Pflegegrad 5 sind es 990 € (Stand 2026).

Das Pflegegeld wird an Sie ausgezahlt. Rechnungen müssen Sie dafür nicht einreichen. Sie können davon also auch eine private Putzhilfe bezahlen. Das Gesetz erwartet aber, dass Ihre Pflege und die Hilfe im Haushalt damit sichergestellt sind.

Beschäftigen Sie eine Putzhilfe privat im Minijob, müssen Sie sie bei der Minijob-Zentrale anmelden (Haushaltsscheck-Verfahren). Auch beim Pflegegeld sieht der PNOG-Entwurf Änderungen ab 2027 vor. Beschlossen ist das noch nicht.

So erkennen Sie ein anerkanntes Angebot im Schwarzwald-Baar-Kreis

Im Schwarzwald-Baar-Kreis erkennt das Landratsamt Angebote zur Unterstützung im Alltag an. AHAD Care ist dort als Angebot nach § 45a SGB XI anerkannt. So prüfen Sie einen Anbieter:

  1. 1

    Anbieter fragen: Lassen Sie sich sagen, ob und von welcher Behörde das Angebot nach der Unterstützungsangebote-Verordnung anerkannt ist.

  2. 2

    Liste ansehen: Das Landratsamt stellt eine Übersicht der anerkannten Unterstützungsangebote im Kreis bereit (beim Landratsamt erhältlich).

  3. 3

    Beraten lassen: Die Pflegestützpunkte in Villingen-Schwenningen und Donaueschingen beraten kostenlos und neutral.

  4. 4

    Pflegekasse fragen: Im Zweifel klären Sie vor dem ersten Einsatz, ob Ihre Kasse die Rechnungen erstattet.

Was eine Putzhilfe bei AHAD Care kostet

Bei AHAD Care dauert ein Einsatz 2,5 Stunden und kostet 110,00 €, also 44,00 € pro Stunde (Preisstand 15.09.2026). Nutzen Sie den Entlastungsbetrag für nichts anderes, deckt er einen Einsatz im Monat vollständig. Ein kleiner Rest bleibt übrig.

Weitere Einsätze zahlen Sie selbst. Ab Pflegegrad 2 kann der Umwandlungsanspruch helfen (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Dann können Sie bis zu 40 Prozent Ihres Budgets für Pflegesachleistungen für anerkannte Angebote nutzen. Das gilt nur für den Teil, den kein Pflegedienst verbraucht.

Das hat eine Kehrseite: Die Umwandlung zählt als genutzte Sachleistung. Beziehen Sie Pflegegeld, sinkt es deshalb anteilig (§ 38 SGB XI). Laut PNOG-Entwurf soll die Umwandlung ab 2027 ganz entfallen.

RhythmusEinsätze im Monatdavon voll über den Entlastungsbetragweitere Einsätze: selbst zahlen oder ab Pflegegrad 2 Umwandlung
einmal im Monat110
alle zwei Wochen211
jede Woche413
zweimal pro Woche817
Einsätze von 2,5 Stunden zu je 110,00 €. Gilt, wenn der Entlastungsbetrag nicht schon für anderes genutzt wird. Der Rest nach dem ersten Einsatz mindert Ihren Eigenanteil zusätzlich. Unverbindlich.

Eigenanteil von der Steuer absetzen (§ 35a EStG)

Was Sie für eine Putzhilfe selbst bezahlen, kann Ihre Einkommensteuer senken. Beauftragen Sie einen Anbieter, gilt das als haushaltsnahe Dienstleistung. Dann sinkt Ihre Steuer um 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens um 4.000 € im Jahr. Für eine Putzhilfe im Minijob gilt eine eigene Grenze: 20 Prozent, höchstens 510 € im Jahr.

Absetzen können Sie nur, was Sie selbst tragen. Was die Pflegekasse über den Entlastungsbetrag erstattet, zählt nicht dazu. Zahlen Sie die Hilfe aus dem Pflegegeld, rechnet die Finanzverwaltung das Pflegegeld nicht dagegen. Dieser Abschnitt ist keine Steuerberatung. Bei einem Anbieter gilt außerdem:

  • Sie haben eine Rechnung.
  • Sie haben auf das Konto des Anbieters überwiesen, nicht bar bezahlt.
  • Die Arbeit fand in Ihrem Haushalt statt.
  • Sie zahlen Einkommensteuer. Ohne Steuerlast bringt der Abzug nichts.

Putzhilfe ist keine Pflege

Eine Putzhilfe übernimmt Aufgaben im Haushalt. Körperpflege, Grundpflege, Behandlungspflege und medizinische Aufgaben gehören nicht dazu. Dafür ist ein ambulanter Pflegedienst zuständig.

AHAD Care ist kein Pflegedienst. Wir putzen, kümmern uns um die Wäsche und räumen auf. Wir kaufen ein, erledigen Botengänge und entlasten Angehörige im Haushalt.

Häufige Fragen

Nicht über den Entlastungsbetrag. Den erstattet die Kasse nur für anerkannte Angebote und einige andere Leistungen (§ 45b SGB XI). Ab Pflegegrad 2 können Sie eine private Putzhilfe aber vom Pflegegeld bezahlen.

Ja. Mit Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat zu (Stand 2026). Pflegegeld und Umwandlungsanspruch gibt es erst ab Pflegegrad 2. Laut PNOG-Entwurf soll der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 ab 2027 entfallen. Beschlossen ist das noch nicht.

In Baden-Württemberg ja, als ehrenamtliche Einzelhelferin. Sie muss mindestens 16 Jahre alt sein. Sie darf nicht bis zum zweiten Grad mit Ihnen verwandt oder verschwägert sein und nicht bei Ihnen wohnen. Statt Lohn bekommt sie eine Aufwandsentschädigung.

Einen Einsatz von 2,5 Stunden im Monat, wenn Sie den Entlastungsbetrag nicht schon anders nutzen. Der Einsatz kostet 110,00 € und liegt damit unter dem Entlastungsbetrag von 131 € (Stand 2026). Weitere Einsätze zahlen Sie selbst oder ab Pflegegrad 2 eventuell über den Umwandlungsanspruch.

Ja, wenn Sie Einkommensteuer zahlen. Nach § 35a EStG sinkt Ihre Steuer um 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens um 4.000 € im Jahr. Sie brauchen eine Rechnung und müssen überweisen. Absetzbar ist nur, was die Pflegekasse nicht erstattet. Das ist keine Steuerberatung.
Dieser Beitrag dient der Orientierung und ist keine verbindliche Rechts- oder Leistungsauskunft. Was Ihre Pflegekasse erstattet, hängt von Ihrem Fall ab.

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